ENERGIEAUSWEIS.
Der Energieausweis gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Verkäufer oder Vermieter muss den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.
Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis vorgezeigt werden. Es genügt nicht mehr, ihn erst vorzuweisen, wenn ein potenzieller Mieter danach fragt.
Kommt ein Mietvertrag zustande, ist dem Mieter entweder der Original-Energieausweis oder eine Kopie davon auszuhändigen.
Potenzielle Mieter und Käufer profitieren von dieser Regelung: Schlechte Energiewerte im Ausweis deuten auf hohe Heizkosten hin, die beispielsweise auf eine unzureichende Wärmedämmung zurückzuführen sind.
Zehn Jahre ist der Ausweis gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihren Energie/-Bedarfsausweis.